Krankenfahrten

Wir, von Werner’s Taxi in Nordhausen, übernehmen Krankenfahrten:         

stationäre Aufnahme und Entlassungen

Dialysen, Bestrahlungen und Chemotherapien

 

Wann benötigen Sie eine Genehmigung der Krankenkasse?

 

Generelle Krankenfahrten ohne Genehmigung durch die Krankenkasse:

  • Fahrten zu stationären Operationen zum Krankenhaus, sowie die Vor- und Nachbehandlung einer OP.
  • Wenn dauerhafte Mobilitätseinschränkung (Schwerbehindert mit den Merkzeichen "aG", "BI", "H" oder Pflegestufe 2 bzw. 3) vorliegt.

 Krankenfahrten mit Genehmigung durch die     Krankenkasse:

  • Strahlen - / Chemotherapie
  • Dialyse
  • Fahrten zu ambulanten Behandlungen
  • Fahrten zu ambulanten Operationen zum Krankenhaus oder Arztpraxis, sowie die Vor- und Nachbehandlung einer OP.
  • Fahrten zu stationären oder ambulanten Operationen im Krankenhaus sowie die Vor- und Nachbehandlungen einer OP außerhalb von Nordhausen
     

 

Unfallkasse, Berufsgenossenschaft:

 

 Sie benötigen nur den Krankentransportschein.

Es bedarf keine Genehmigung des Kostenträgers, eine Zuzahlung entfällt ebenso.

Haben Sie noch Fragen zu Krankenfahrten?
Kontaktieren Sie uns, wir beraten Sie gerne.

 

Die gesetzliche Zuzahlung:

Sie müssen 10 % des Fahrpreises - mindestens 5,00 € und maximal 10,00 € pro Fahrt - beim Taxifahrer zahlen.

Sie als Patient dürfen selbst auswählen, mit welchem Taxiunternehmen Sie fahren  möchten!

Denken Sie bitte daran, Ihr Taxi rechtzeitig zu bestellen, damit wir ganz nach Ihren Bedürfnissen disponieren können.

Hier finden Sie uns

Taxibetrieb

Werner´s Taxi

Inhaber:Uwe Klopfer e.K.
Bahnhofsplatz 4
99734 Nordhausen

Kontakt

Rufen Sie einfach an unter

 

03631

60 12 22

 

oder nutzen Sie unser Kontaktformular.

Gutscheinbestellung:

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